MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Die Situation: Der Urlaub ist für das ganze Jahr beantragt und genehmigt. Dann schwanger – toll!
Es folgt eine Gefährdungsbeurteilung (unter Beteiligung der MV) mit dem Ergebnis: Beschäftigungsverbot.
Und was wird aus dem genehmigten Urlaub???? Der war bis vor kurzem erledigt, galt als genommen im Beschäftigungsverbot. Die Rechtsprechung hat sich seit August 2016 durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes geändert: Der Urlaub verfällt bei einem vollständigen Beschäftigungsverbot nicht mehr.
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