MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Einigung nach 2 Jahren Streit um eine Entgelterhöhung der AVR-DD

Zum Ende der Amtszeit der ARK-DD ist es in dem nun seit beinahe 2 Jahre andauernden Streit um eine Entgelterhöhung, zu einer Einigung gekommen. Am 21. Februar 2018 wurde eine Entgelterhöhung von insgesamt 8,1 % in drei Stufen für die Jahre 2017 und 2018 beschlossen.

Als Folge der Entscheidung des Kirchengerichts der EKD, hat sich die ARK darauf verständigt, mit einer neuen Regelung die Beschlüsse des Schlichtungsausschusses aufzuheben. Die Entgelttabellen werden ab 1.7.2017 um 2,7 % erhöht; eine weitere Erhöhung um 3 % erfolgt zum 1.3.2018 und zum 1.12.2018 um 2,4 %. Die Arbeitnehmerbeteiligung zur Zusatzversorgung beträgt ab 1.7.2017 die Hälfte des 4,5 %  übersteigenden Beitrages der jeweiligen Kasse, ab dem 1.3.2018 wird die Grenze auf 4,7 % angehoben. Der Arbeitnehmeranteil ist auf 1 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts gedeckelt.

Die AVR-DD/Ärzte-Entgelte werden nach den Erhöhungen von 2,3 % zum 1.1.17 und 2,7 % zum 1.9.17 eine weitere von 1,6 % zum 1.5.2018 angehoben.