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Landessynode 2018
Auch in diesem Jahr waren „Aktive“ von GesA und MAV wieder in Bad Neuenahr präsent. Diesmal hat auch der Präses der EKiR, Manfred Rekowski, die Forderungen des Gesamtausschuss freundlich entgegengenommen. Der GesA fordert Unternehmensmitbestimmung, die Übernahme gewerkschaftlicher Tarife und die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes in kirchlichen Einrichtungen…
Flyer und Flugblätter, die zur LS 2018 zur Verteilung gekommen sind, findet ihr hier.
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Der GesA fordert die Mitglieder der Landessynode zum Dialog auf
Die Vertretung der Mitarbeitenden, auf Ebene der Landeskirche der Gesamtausschuss (vordem der landeskirchliche Beirat) weist nun bereits seit gut 20 Jahren auch „vor den Türen“ zur Landessynode auf die Missstände im Kirchlichen Arbeitsrecht hin und fordert Abhilfe. Aber von geringfügigen Verbesserungen im MVG abgesehen, blieben alle elementaren Forderungen zur innerbetrieblichen Mitbestimmung, wie auch zur Beteiligung der Beschäftigten in Aufsichtsgremien, bisher ohne Ergebnis. Das haben die Mitarbeiten nicht verdient. Um das zu ändern hat der Gesamtausschuss die Mitglieder der Landessynode 2018 zu einem Dialog aufgefordert und gebeten, die Anliegen der Beschäftigten in „Ihren“ Kirchenkreisen und Gemeinden zum „Thema“ zu machen. Denn ohne die Mitarbeitenden kann der Auftrag zur Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat, nicht erfüllt werden.
Flyer und Flugblätter, die zur LS 2018 zur Verteilung gekommen sind, findet ihr hier.
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Die Forderung nach mehr Mitsprache und Beteiligung wurde in den letzten Jahren vom GesA immer wieder thematisiert. Das ist vielleicht der entscheidende Knackpunkt im kirchlichen Arbeitsrecht. Solange es nicht gelingt, die Mitarbeitenden bei Kirche und Diakonie an wichtigen „betrieblichen“ Entscheidungen tatsächlich zu „beteiligen“ und sie eben nicht nur „über getroffene Entscheidungen zu informieren“ so lange bleibt kirchliches Arbeitsrecht hinter dem weltlichen deutlich zurück. Und damit bleibt es in der berechtigten Kritik, Arbeitsrecht zweiter Klasse zu sein. Um das zu ändern fordert der Gesamtausschuss auch 2018 die Mitglieder der Landessynode zu einem Dialog auf.
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Mitbestimmung sollte vor allem bei Kirche & Diakonie kein Problem sein,- verpflichtet doch das MVG, Mitarbeitende und Dienstellenleitung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit. Aber die Realität vor Ort ist leider nur zu oft eine ganz andere. MAVen klagen über mangelhafte bis fehlende Information, „vergessene“ oder bewusst unterlassene Beteiligung,- bis hin zur totalen Ignoranz der Mitbestimmungsrechte. Zudem nimmt die Unsitte zu, selbst den gegenwärtigen Freistellungsanspruch aus „wirtschaftlichen“ Gründen in Frage stellen. Möglich macht das ein Mitarbeitervertretungsgesetz, das weder die Rechtsstellung noch die Mitbestimmungsrechte der MAV ausreichend schützt und bei Verstoß gegen diese Rechte, keine wirksame Sanktion gegen ignorante „Dienstherren“ bei Kirche & Diakonie vorsieht. Das muss sich ändern! …wer Loyalität zu evangelischen Werten einfordert, darf das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen nicht weiter dazu missbrauchten um die Mitbestimmungsrechte einzuschränken.
Flyer und Flugblätter zum Thema findet ihr hier
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Kirche & Diakonie haben durch ihren christlichen Auftrag eine gesellschaftliche Vorbildfunktion - auch im Umgang mit ihren Mitarbeitenden. Dazu reicht es nicht aus, Teilhabe zu predigen und Profitgier zu geißeln. Solange den „guten Worten“ keine guten Taten im „eigenen Haus“ folgen, sind das alles leere Phrasen. Das haben die Mitarbeitenden nicht verdient. Die Beschäftigten und MAVen bei Kirche & Diakonie, tragen zwar mit ihrem täglichen Engagement
erheblich am Erscheinungsbild unserer Kirche bei,- aber eine Vertretung der Mitarbeitenden in den Aufsichtsgremien sucht man dort vergeblich. Der Gesamtausschuss ist der Ansicht, dass die Beteiligung und Mitsprache der Mitarbeitenden in den Aufsichtsgremien bei Kirche & Diakonie selbstverständlich sein sollte.
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Die Aufgaben der MAVen werden immer umfangreicher.
Sie zu bewältigen erfordert nicht nur ein hohes Maß an Engagement, sondern auch viel Zeit. Die Regelungen zur Freistellung, sind aber bei Kirche & Diakonie seit „ewigen“ Zeiten unzureichend und wurden noch nie an den Aufgabenzuwachs angepasst. Der Gesamtausschuss fordert, dass die Freistellungsregeln in § 20 MVG zumindest an die Regelungen des BetrVG angepasst werden. Dabei sollen besonders die MAV von „kleineren“ Dienststellen, wie sie oft in unseren Gemeinden und Kirchenkreisen anzutreffen sind, berücksichtigt werden. Mit einer „viertel“ oder „drittel“ Freistellung, können auch die MAVen entlastet werden, die bisher keinen Anspruch auf Freistellung haben. Die Erfüllung der MAV- Aufgaben Ist nur mit ausreichender Freistellung zu schaffen und sicher zu stellen.