(VG Berlin Nr. 7/2016 v. 09.02.2016)
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass vor der Änderung einer auf langjähriger Übung beruhenden Dienstzeitenregelung (hier: Rosenmontag) der Personalrat beteiligt werden muss.
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(VG Berlin Nr. 7/2016 v. 09.02.2016)
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass vor der Änderung einer auf langjähriger Übung beruhenden Dienstzeitenregelung (hier: Rosenmontag) der Personalrat beteiligt werden muss.
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