MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

LAG Hessen, Urteil vom 17. Febr. 2014, 16 Sa 1299/13
Der Kläger war seit mehr als 25 Jahren in einer Großmetzgerei beschäftigt. Die Mitarbeiter müssen eine Zeiterfassung über einen Chip bedienen. Eine Kontrolle durch den Arbeitgeber ergab, dass der Kläger in 1,5 Monaten so Pausen von insgesamt mehr als 3,5 Stunden gemacht hatte, ohne sich an- und abzumelden.

Die Zeiten waren bezahlt worden. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben die fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs für gerechtfertigt gehalten. Der Vertrauensbruch wiege schwerer als die lange Betriebszugehörigkeit.

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