am 11.06.2024 im Haus der Evangelischen Kirche, Bonn
Eine „Pflichtaufgabe“ der MAV, besteht in der Mitbestimmung bei der Eingruppierung. Schon deshalb sollte jedes Mitglied der MAV zumindest wissen „wie Eingruppierung geht“. In dem GesA-Seminar werden die Vorgaben im BAT-KF zur Eingruppierung, verständlich dargestellt und anhand von Beispielen aus der MAV-Praxis erklärt. Die Teilnehmenden können gerne ihre Fragen, schon mit der Anmeldung einreichen. Die Fälle werden dann bei der Fortbildung angesprochen und beantwortet.
Mehr dazu und das Formular zur Online-Anmeldung findet Ihr hier.
am 14.05.2024 im Haus der Kirche, Bonn
Grundlagen des Gesundheitsschutzes in den Einrichtungen
Zu den seit Jahren zunehmenden Aufgaben der MAV, gehört auch der Gesundheitsschutz in den Dienststellen und Einrichtungen. Rechtsgrundlagen und Vorgaben dazu, bei deren Umsetzung die MAV zu beteiligen ist, gibt es nicht erst seit der „Corona-Zeit“. Gesund arbeiten! Dazu gehört neben dem Eingliederungsmanagement (BEM) auch die psychische Belastungsanalyse und die Gesundheitsförderung. Was das alles ist und wie das geht, wird in dieser Fortbildung mit Beispielen „aus der Praxis - für die Praxis“ verständlich erklärt.
Mehr dazu und das Formular zur Online-Anmeldung findet Ihr hier.
Online-Veranstaltung am 26.04.2024
MAV und Dienststellenleitungen sollen In Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin, die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzes in den Einrichtungen umsetzen. Damit die MAVen die relevanten Themen im Bereich Arbeitsschutz sachkundig bearbeiten können, werden in dem Seminar die Grundlagen des Arbeitsschutzes nach den bundesgesetzlichen Regelungen in Verbindung mit dem MVG EKD vermittelt.
Mehr dazu und das Formular zur Online-Anmeldung findet Ihr hier.
EKiR-Infotag 2024 - Die Unterlagen sind abrufbar
Die im Seminar von den GesA-Referenten verwendete Präsentationen und Textdateien, sind hier zum Download zusammengestellt.
GesA-Seminar - Arbeitsschutz in der Ev. Kirche im Rheinland
Die im Seminar von den Referenten verwendeten Präsentationen und Textdateien, sind hier zum Download zusammengestellt
Themenschwerpunkt war diesmal die MVG-Novellierung
Auch in diesem Jahr war der parallel zur Landessynode angebotene EKiR-Infotag des GesA wieder gut besucht. Ein Themenschwerpunkt der schon traditionellen Veranstaltung, war diesmal natürlich die MVG-Novellierung. Dazu gab es für die 45 Teilnehmenden von den Referenten des GesA und Herrn Dr. Klostermann einen ersten Überblick. Die dabei verwendete Präsentation könnt ihr hier in unserem Themenspeicher abrufen. Im Detail werden alle Neuerungen des MVG EKD auf den Fortbildungstagen MVG 1 und MVG 2, jeweils an den Vormittagen gebündelt besprochen. Bei der Fülle der MVG-Änderungen ist eine Teilnahme für alle MAV Mitglieder (auch für „Altgediente“) sehr zu empfehlen.
Das Formular zur Online-Anmeldung findet Ihr hier.
Das Info-Material der MAV-Fortbildung ist abrufbar
Der Gesamtausschuss hatte in Verbindung mit den Fachkräften für Arbeitsschutz der EKiR, zu einer Fortbildung für den Arbeitsschutz eingeladen, an der im Dezember mehr als 50 Kolleginnen und Kollegen in Bonn teilgenommen haben. Alle Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie für die Betriebsmedizin des BAD, waren vor Ort und haben mit Ihren Vorträgen die Bedeutung des Arbeitsschutzes in verfasst kirchlichen Einrichtungen hervorgehoben. Dabei wurde auch die Arbeitsweise der Fachkräfte in verfasst kirchlichen Einrichtungen besprochen und kritisch begleitet.
Das bei der Fortbildung verwendete Info Material könnt ihr hier in unserem Themenspeicher abrufen.
…schon mal anmelden und im Terminkalender vormerken
MAV-Mitglieder werden mit den unterschiedlichsten Problemen in den Dienststellen und Einrichtungen von Kirche & Diakonie konfrontiert. Deshalb werden in den GesA-Seminaren die Fragen zur MAV-Arbeit mit Beispielen „aus der Praxis - für die Praxis“ beantwortet und die Rechtsgrundlagen zu den vielfältigen MAV-Aufgaben praxisnah erklärt. Neben dem Basiswissen, vermitteln die GesA-Seminare zudem einen aktuellen Überblick zu arbeitsrechtlichen Veränderungen. Dabei wird auch auf die Besonderheiten im Kirchlichen Arbeitsrecht eingegangen.
Die Übersicht der für 2024 geplanten Seminare mit der Möglichkeit zur Online-Anmeldung findet Ihr hier.
Neues Anmeldeverfahren mit automatischer Anmeldebestätigung
Nach dem ihr Euch mit unserem Online-Anmeldeformular zur Seminarteilnahme angemeldet habt, erhaltet Ihr künftig eine automatische Anmeldebestätigung. Das wurde immer wieder und mehrfach gewünscht. Zudem habt Ihr nun die Möglichkeit, Euch bis zu vier Wochen vor der Veranstaltung nochmal umzumelden (z.B. von der präsenten Teilnahme auf die Online-Teilnahme) oder Euch wieder abzumelden. Auch das wird dann automatisch bestätigt. Als verbindlich gelten die Anmeldungen vier Wochen vor der Veranstaltung. Erst danach wird bei einer Abmeldung, die gebuchte Fortbildung in Rechnung gestellt. Selbstverständlich könnt Ihr aber im Verhinderungsfall, zu jeder Zeit einen Ersatzteilnehmer per Mail benennen.
Die im Seminar von den GesA-Referenten verwendeten Präsentationen und Textdateien, sind hier zum Download zusammengestellt.
In den GesA-Seminaren gibt es für die Teilnehmenden immer sehr viel Neues zu erfahren. Bei den vielen Praxistipps in den Vorträgen, Rechtshinweisen, Antworten zu „wo steht das“ und Erklärungen von Zusammenhängen, bleibt nicht viel Zeit für Notizen. Damit trotzdem „nichts verloren geht“ können die von den GesA-Referenten in den Seminaren verwendeten Präsentationen und Textdateien, hier im Themenspeicher abgerufen werden.
Gedanken zur Fortbildung von Hannelore Morgenstern-Przygoda
Zunächst gilt der Grundsatz, dass Wissen ist nötig und unser Recht, um unabhängig(er) zu leben und handeln. Jede Grund- und Aufbauschulung und jede noch so kleine Fortbildung zum MVG oder BAT-KF und sonstigem Arbeitsrecht macht uns selbständiger in der Beurteilung, schafft mehr Bewegungsraum. So etwas braucht die Freiheit eines Christenmenschen. Jede Zusammenkunft von MAV-Leuten zum Austausch über unsere, spezifischen Sachfragen macht uns klüger und öffnet unseren Horizont über den Dienststellen-Tellerrand. …weiterlesen
LAG Urteil zur Kostenübernahme bei Betriebsratsschulungen
Der Arbeitgeber hat auch die Kosten einer teureren Betriebsratsschulung zu tragen. Der Betriebsrat muss nicht auf preiswerte Schulungen verwiesen werden, sondern hat bei der Auswahl einen Ermessensspielraum. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem Beschluss vom 20.05.2020 nochmals bekräftigt. (Aktenzeichen 7 TaBV 11/19) Im Urteil heißt es: Eine erhebliche Preisdifferenz zwischen mehreren Angeboten müsse der Betriebsrat mit sachlichen Argumenten begründen können. Wichtig: Der Betriebsrat darf bei seiner Wahl des Seminars und Seminaranbieters auch berücksichtigen, inwieweit die Schulung praxisorientiert und aus Arbeitnehmersicht gestaltet ist (LAG Köln 10 TaBV 50/01; Das würde sogar dafür sprechen, dass gewerkschaftliche Anbieter bevorzugt ausgewählt werden dürften. Mehr dazu findet ihr hier.
Bildungsscheck NRW unterstützt Beschäftigte und Betriebe
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich an Betriebe, Beschäftigte und Selbstständige. Seit dem 30. April 2018 könnenBeschäftigte und Berufsrückkehrende jährlich, nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle einen Bildungsscheck erhalten. Die maximale Förderhöhe beträgt € 500,--
…mehr Informationen findet Ihr hier