MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

EKD-Synode beschließt Verbesserungen für die Betriebliche Mitbestimmung

Die EKD-Synode hat am 14. November 2018 das Änderungsgesetz zum MVG-EKD beschlossen und damit einige wichtige Verbesserungen für die Betriebliche Mitbestimmung auf den Weg gebracht. So wurde nach einer sehr kontroversen Diskussion in der Synode, die ACK-Klausel im § 10 mit großer Mehrheit gestrichen. Jetzt können alle Wahlberechtigten unabhängig von einer Konfessionszugehörigkeit, für die MAV kandidieren und gewählt werden. Eine weitere Verbesserung ist die von der EKD-Synode beschlossene Möglichkeit, dass MAVen und Dienststellenleitungen nun eine betriebliche Einigungsstelle einberufen können, wenn sie sich in mitbestimmungspflichtigen Fragen nicht einigen. Im Betriebsverfassungsgesetz besteht die Option schon lange und hat sich in der Praxis bewährt. Zur Einrichtung der Einigungsstellen gibt es eine Übergangsfrist bis zum 1.Januar 2020. 

Eine Übersicht der Änderungen findet ihr hier