MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Die Synode der EKD habe einen »Paradigmenwechsel« eingeleitet, 

betonte Rechtsanwalt Bernhard Baumann-Czichon am 15.11. 2018 bei der 17. Kasseler Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht. Kurz zuvor hatte das Kirchenparlament einige Verbesserungen bei der betrieblichen Mitbestimmung beschlossen und geplante Verschlechterungen nicht umgesetzt. Dennoch sahen die rund 270 Teilnehmenden der Tagung weiteren Verbesserungsbedarf. Zum Abschluss der zweitägigen Konferenz verabschiedeten sie eine Resolution, die einerseits die von der EKD-Synode beschlossenen Verbesserungen beim Arbeitsrecht begrüßt, andererseits Nachbesserungen einfordert. Die Abschlusserklärung der könnt ihr hier abrufen.   

Einen ausführlichen Bericht von der Fachtagung findet ihr auf den Seiten von ver.di.