MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

In der Regel ändert sich die Entgeltstufe nicht mehr bei einer Höhergruppierung.
Die ARK DD hat den § 16 AVR.DD (Verweildauer bei Höhergruppierungen) neu gefasst. Künftig erfolgen die Höhergruppierungen in der Regel, mit derselben Erfahrungsstufe und mit Übertragung der Verweildauer, wie in der bisherigen Entgeltstufe. Damit soll die „bisherige Berufserfahrung“ anerkannt werden. Davon ausgenommen sind Höhergruppierungen um mehr als zwei Entgeltgruppen,- in dem Fall startet die Verweildauer wieder neu in der Basisstufe. Unabhängig davon hat die ARK DD in gleicher Sitzung beschlossen, dass „Förderliche Zeiten beruflicher Tätigkeit“ zukünftig nicht mehr bei Höhergruppierungen berücksichtigt werden, sondern nur noch bei der Einstellung.
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