MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Die geplante Verschlechterung der Mitbestimmung konnte abgewehrt werden 

Die befürchtete Einschränkung der Mitbestimmung bei der Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit (§ 40,d MVG) ist von der Synode der EKD nicht beschlossen worden. Durch den bundesweiten Protest konnte der Angriff auf ein zentrales Mitbestimmungsrecht der Mitarbeitervertretungen abgewehrt werden. Dieser Erfolg ist auf die jahrelange konsequente Arbeit der MAVen und ihrer Zusammenschlüsse ebenso zurückzuführen, wie auch auf die mit Hilfe von ver.di durchgeführten Aktionen, wie die Demo vor der EKD-Synode und der Unterschriftensammlung, bei der knapp 20.000 Unterschriften zusammengekommen sind. Einen zusammenfassen Bericht dazu findet ihr hier.