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Liebe Kolleginnen und Kollegen.
Für den GesA ist es ein Skandal, dass die EKD beabsichtigt bestehende Mitbestimmungsrechte einzuschränken, nur um die konföderierten Ev. Kirchen zu bewegen, Ihr eigenes Mitbestimmungsgesetz aufzugeben. Die EKD sollte im Gegenteil darauf bestehen, dass die bestehenden Mitbestimmungsrechte in allen Landeskirchen uneingeschränkt anzuwenden sind,- auch in den konföderierten Ev. Kirchen. Der GesA erwartet von den Repräsentanten der EKiR und DW-RWL ein deutliches Zeichen, dass ein Rückschnitt der Mitbestimmungsrechte im MVG, von der EKiR nicht mitgetragen wird. Den Text der Protest-Schreiben des GesA an LKA und DW-RWL findet ihr hier zum Download.
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EKD-Synode beschließt Verbesserungen für die Betriebliche Mitbestimmung
Die EKD-Synode hat am 14. November 2018 das Änderungsgesetz zum MVG-EKD beschlossen und damit einige wichtige Verbesserungen für die Betriebliche Mitbestimmung auf den Weg gebracht. So wurde nach einer sehr kontroversen Diskussion in der Synode, die ACK-Klausel im § 10 mit großer Mehrheit gestrichen. Jetzt können alle Wahlberechtigten unabhängig von einer Konfessionszugehörigkeit, für die MAV kandidieren und gewählt werden. Eine weitere Verbesserung ist die von der EKD-Synode beschlossene Möglichkeit, dass MAVen und Dienststellenleitungen nun eine betriebliche Einigungsstelle einberufen können, wenn sie sich in mitbestimmungspflichtigen Fragen nicht einigen. Im Betriebsverfassungsgesetz besteht die Option schon lange und hat sich in der Praxis bewährt. Zur Einrichtung der Einigungsstellen gibt es eine Übergangsfrist bis zum 1.Januar 2020.
Eine Übersicht der Änderungen findet ihr hier.
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Die geplante Verschlechterung der Mitbestimmung konnte abgewehrt werden
Die befürchtete Einschränkung der Mitbestimmung bei der Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit (§ 40,d MVG) ist von der Synode der EKD nicht beschlossen worden. Durch den bundesweiten Protest konnte der Angriff auf ein zentrales Mitbestimmungsrecht der Mitarbeitervertretungen abgewehrt werden. Dieser Erfolg ist auf die jahrelange konsequente Arbeit der MAVen und ihrer Zusammenschlüsse ebenso zurückzuführen, wie auch auf die mit Hilfe von ver.di durchgeführten Aktionen, wie die Demo vor der EKD-Synode und der Unterschriftensammlung, bei der knapp 20.000 Unterschriften zusammengekommen sind. Einen zusammenfassen Bericht dazu findet ihr hier.
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Angriff auf wesentliche Mitbestimmungsrechte
Anfang November 2018 soll die Synodeder EKD eine Novelle zum Mitarbeitervertretungsgesetz beschließen. Nach einer Anhörung im August 2018, ist nun eine Änderung vorgesehen, die im ursprünglichen Entwurf nicht enthalten war und einen Angriff auf eins der wenigen wirksamen Mitbestimmungsrechte der MAVen darstellt: die Mitbestimmung bei der Arbeitszeit. Einen Bericht über den aktuellen Stand im Gesetzgebungsverfahren und eine Bewertung des vorliegenden Regelungsentwurfs von BERNHARD BAUMANN-CZICHON(Fachanwalt für Arbeitsrecht) ist in der Zeitschrift Arbeitsrecht und Kirche zu finden. Er stellt fest: “Durch den jetzt vom Kirchenamt vorgelegten Regelungsentwurf wird – wieder einmal – deutlich, dass die diakonischen Dienstgeber den Ton angeben. Sie wollen keine Mitbestimmung, schon gar nicht bei Fragen der Arbeitszeit“
Ihr könnt den gutverständlichen Artikel hier abrufen
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zur Absicht der EKD, die innerbetriebliche Mitbestimmung einzuschränken.
An die Mitglieder der Synode der EKD, Frau Katrin Göring-Eckardt, Herr Hermann Gröhe
Der Gesamtausschuss der EKiR fordert alle Synodale aus dem Rheinland und insbesondere Frau Göring-Eckardt und Herrn Hermann Gröhe auf, das Vorhaben der EKD, die innerbetriebliche Mitbestimmung einzuschränken, zu unterbinden und einer Änderung von § 40d MVG nicht zuzustimmen. Mit der beabsichtigten Änderung von § 40d, können sich ausgerechnet die evangelischen Einrichtungen als familienfeindliche Arbeitgeber auf dem Sozialmarkt etablieren und ihre wirtschaftlichen Interessen vor die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten stellen. Der EKiR -Gesamtausschuss wird es nicht akzeptieren, dass die Evangelische Kirche den bisher geschützten Anspruch der Mitarbeitenden auf verlässliche und sozial-verträgliche Dienstpläne zu Gunsten einer unternehmerischen Willkür opfert und damit eine negative Vorreiterfunktion einnehmen will.
Den offenen Brief findet ihr hier zum Download
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MAVen wollen eine Einschränkung der Mitbestimmung nicht hinnehmen.
Die MAV im Ev. Krankenhaus BETHESDA in Duisburg bittet die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Bärbel Bas, um Unterstützung, damit die Mitbestimmung bei Beginn und Ende der Arbeitszeit von der Synode der EKD nicht verändert wird. Die MAV schreibt zur beabsichtigten Änderung von § 40d MVG: „ Den Arbeitnehmerinnen bei Kirche und Diakonie werden damit Rechte vorenthalten, die in jedem nichtkirchlichen Betrieb selbstverständlich sind.“ und weiter: „Dies öffnet Tür und Tor für eine willkürliche Handhabung zur Erstellung der Dienstpläne durch die Dienstgeber. Das geht aus unserer Sicht gar nicht“.Den „Hilferuf“ und die Antwort von Bärbel Bas findet ihr hier zum Download.
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Stellungnahme der Buko zur beabsichtigten Änderung von § 40d MVG EKD
In ihrer umfangreichen Stellungnahme zur Änderung des MVG-EKD, gibt die Bundeskonferenz der Mitarbeitervertretungen (Buko) zu bedenken: „Das Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit ist das Kernstück der Mitbestimmung. Kein Aspekt des Direktionsrechtes hat derart gravierende Auswirkungen auf die private Lebensführung der Mitarbeitenden und auch deren Familien wie die Festlegung der Arbeitszeit“. Zur beabsichtigten Änderung von § 40d MVG EKD stellt die Buko fest: „Die bisherige Regelung hat sich bewährt. Sie entspricht nahezu wörtlich den Regelungen des BetrVG und auch der katholischen Mitarbeitervertretungsordnung. Es gibt keinen Änderungsbedarf. Die geplante Änderung wird Anlass für eine Vielzahl von kirchengerichtlichen Beschlussverfahren sein“. Die EKD-Beschlussvorlage zur Änderung des MVG findet ihr hier zum Download.
Die Buko-Stellungnahme findet ihr hier zum Download.