MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Januar 2016, 5 Ss 657/15)
Der Arbeitgeber darf den Browserverlauf des Dienstrechners eines Mitarbeiters auch ohne dessen Zustimmung überprüfen. Voraussetzung ist allerdings, dass dies geschieht, um einen Missbrauch festzustellen.

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