Gedanken zur Fortbildung von Hannelore Morgenstern-Przygoda
Zunächst gilt der Grundsatz, dass Wissen ist nötig und unser Recht, um unabhängig(er) zu leben und handeln. Jede Grund- und Aufbauschulung und jede noch so kleine Fortbildung zum MVG oder BAT-KF und sonstigem Arbeitsrecht macht uns selbständiger in der Beurteilung, schafft mehr Bewegungsraum. So etwas braucht die Freiheit eines Christenmenschen. Jede Zusammenkunft von MAV-Leuten zum Austausch über unsere, spezifischen Sachfragen macht uns klüger und öffnet unseren Horizont über den Dienststellen-Tellerrand. …weiterlesen
Neues Anmeldeverfahren mit automatischer Anmeldebestätigung
Nach dem ihr Euch mit unserem Online-Anmeldeformular zur Seminarteilnahme angemeldet habt, erhaltet Ihr künftig eine automatische Anmeldebestätigung. Das wurde immer wieder und mehrfach gewünscht. Zudem habt Ihr nun die Möglichkeit, Euch bis zu vier Wochen vor der Veranstaltung nochmal umzumelden (z.B. von der präsenten Teilnahme auf die Online-Teilnahme) oder Euch wieder abzumelden. Auch das wird dann automatisch bestätigt. Als verbindlich gelten die Anmeldungen vier Wochen vor der Veranstaltung. Erst danach wird bei einer Abmeldung, die gebuchte Fortbildung in Rechnung gestellt. Selbstverständlich könnt Ihr aber im Verhinderungsfall, zu jeder Zeit einen Ersatzteilnehmer per Mail benennen.

In den GesA-Seminaren gibt es für die Teilnehmenden immer sehr viel Neues zu erfahren. Bei den vielen Praxistipps in den Vorträgen, Rechtshinweisen, Antworten zu „wo steht das“ und Erklärungen von Zusammenhängen, bleibt nicht viel Zeit für Notizen. Damit trotzdem „nichts verloren geht“ können die von den GesA-Referenten in den Seminaren verwendeten Präsentationen und Textdateien, hier im Themenspeicher abgerufen werden.

Am traditionellen EKiR-Infotag des GesA, konnte auch in diesem Jahr online, - aber auch endlich wieder in Präsenz teilgenommen werden. Für die Teilnehmenden gab es wieder viel Neues zu erfahren. Zu dem, was die Synode bearbeitet, zum MVG und Arbeitsrecht, zur Tarifentwicklung und BAG-Urteilen, - bis hin zum „Job-Rad“. Der Tag war wie immer, mal wieder „viel zu kurz“, um all die vielen Infos im Detail aufzuschreiben. Deshalb hat der GesA die Unterlagen dazu zusammengestellt. Ihr findet sie hier zum Download

Die im Seminar von den GesA-Referenten verwendeten Präsentationen und Textdateien, sind hier zum Download zusammengestellt.

Die im Seminar von den GesA-Referenten verwendeten Präsentationen und Textdateien, sind hier zum Download zusammengestellt.
am 09.05.2023 im Haus der Kirche, Bonn
Zu den seit Jahren zunehmenden Aufgaben der MAV, gehört auch der Gesundheitsschutz in den Dienststellen und Einrichtungen. Rechtsgrundlagen und Vorgaben dazu, bei deren Umsetzung die MAV zu beteiligen ist gibt es nicht erst seit der „Corona-Zeit“. Gesund arbeiten! Dazu gehört neben dem Eingliederungsmanagement (BEM) auch die psychische Belastungsanalyse und die Gesundheitsförderung. Was das alles ist und wie das geht, wird in dieser Fortbildung mit Beispielen „aus der Praxis - für die Praxis“ verständlich erklärt.
Das Formular zur Online-Anmeldung findet Ihr hier
am 25.04.2023 im Haus der Evangelischen Kirche, Bonn
Es ist Aufgabe der MAV, die Interessen der Mitarbeitenden auch bei der Anwendung von tariflichen Regelungen zu vertreten. Deshalb sollte jedes Mitglied der MAV, zumindest über Grundkenntnisse zu „ihrem“ Tarif verfügen. Der gültige Tarif für die Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie der EKiR, ist der BAT-KF und in Ausnahmen, die AVR DD. In dem GesA-Seminar wird das notwendige Grundlagenwissen vermittelt und gibt einen Überblick über Aufgaben und Pflichten der MAV, die im Zusammenhang mit dem BAT-KF stehen. Diese Fortbildung ist auch für „altgediente“ MAV Mitglieder zu empfehlen.
Das Formular zur Online-Anmeldung findet Ihr hier
am 28.03.2023 im Haus der Evangelischen Kirche, Bonn
MAV und Dienststellenleitungen sollen In Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin, die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzes in den Einrichtungen umsetzen. Damit die MAVen die relevanten Themen im Bereich Arbeitsschutz sachkundig bearbeiten können, werden in dem Seminar die Grundlagen des Arbeitsschutzes nach den bundesgesetzlichen Regelungen in Verbindung mit dem MVG EKD vermittelt.
Das Formular zur Online-Anmeldung findet Ihr hier
MAV Seminare „aus der Praxis - für die Praxis“
MAV-Mitglieder werden mit den unterschiedlichsten Problemen in den Dienststellen und Einrichtungen von Kirche & Diakonie konfrontiert. Deshalb werden in den GesA-Seminaren die Rechtsgrundlagen für die MAV-Arbeit, mit Beispielen „aus der Praxis - für die Praxis“ erklärt und die oft ganz unterschiedlichen Fragestellungen der MAVen verständlich beantwortet. Neben Basiswissen zu den vielfältigen MAV-Aufgaben, vermitteln die GesA-Seminare auch einen aktuellen Überblick zu arbeitsrechtlichen Veränderungen und zur Rechtssprechung. Dabei wird auch auf die Besonderheiten im Kirchlichen Arbeitsrecht eingegangen. Die Jahresübersicht der GesA-Seminare für 2023 findet ihr hier zum Download.
LAG Urteil zur Kostenübernahme bei Betriebsratsschulungen
Der Arbeitgeber hat auch die Kosten einer teureren Betriebsratsschulung zu tragen. Der Betriebsrat muss nicht auf preiswerte Schulungen verwiesen werden, sondern hat bei der Auswahl einen Ermessensspielraum. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem Beschluss vom 20.05.2020 nochmals bekräftigt. (Aktenzeichen 7 TaBV 11/19) Im Urteil heißt es: Eine erhebliche Preisdifferenz zwischen mehreren Angeboten müsse der Betriebsrat mit sachlichen Argumenten begründen können. Wichtig: Der Betriebsrat darf bei seiner Wahl des Seminars und Seminaranbieters auch berücksichtigen, inwieweit die Schulung praxisorientiert und aus Arbeitnehmersicht gestaltet ist (LAG Köln 10 TaBV 50/01; Das würde sogar dafür sprechen, dass gewerkschaftliche Anbieter bevorzugt ausgewählt werden dürften. Mehr dazu findet ihr hier.
Bildungsscheck NRW unterstützt Beschäftigte und Betriebe
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich an Betriebe, Beschäftigte und Selbstständige. Seit dem 30. April 2018 könnenBeschäftigte und Berufsrückkehrende jährlich, nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle einen Bildungsscheck erhalten. Die maximale Förderhöhe beträgt € 500,--
…mehr Informationen findet Ihr hier