MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Sitzung der ARK-RWL am 27.01.2021
Die ARK-RWL hat die Verlängerung der BSO bis zum 31. Dezember 2022 neu beschlossen. Zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei wirtschaftlicher Notlage der Dienststelle, kann durch Dienstvereinbarung gemäß § 36 MVG, zwischen der Dienststellenleitung und MAV die Reduzierung der Jahressonderzahlung oder eine vorübergehende Verlängerung der Arbeitszeit vereinbart werden. Die Voraussetzungen und das Verfahren dazu, sowie die Beteiligung der ARK-RWL, ist in der BSO geregelt. Die aktuelle Fassung der BSO  findet ihr hier.