TVöD - 5,8 Prozent Lohnplus in zwei Stufen.
In der vierten Verhandlungsrunde haben sich Bund, Kommunen und Gewerkschaften, auf der Grundlage des Schlichtervorschlag geinigt. Ab 1. April 2025 sollen die monatlichen Tabellenentgelte um 3 Prozent, mindestens um 110 Euro steigen und ab 1. Mai 2026 noch einmal um 2,8 Prozent erhöht werden. Außerdem werden die Zulagen für Schichtarbeit ab 1. Juli 2025 von 40 auf 100 Euro und für Wechselschichtarbeit von 105 auf 200 Euro steigen. Das 13.Monatsgehalt wird ab 2026 angehoben. ver.di-Vorsitzender Frank Werneke: „Es ist ein schwieriges Ergebnis in schwierigen Zeiten. Letztendlich konnten aber Entgeltsteigerungen oberhalb der zu erwartenden Preissteigerungsrate durchgesetzt werden, außerdem Verbesserungen bei einigen Zuschlägen und der Arbeitszeit.“
Mehr dazu findet ihr auf den Seiten von ver.di. Ein ver.di.Flugblatt zur Tarifeinigung findet ihr hier zum Download.
Beteiligung, Selbstbestimmung und Tarifverträge in kirchlichen Einrichtungen
Der Weimarer Appell ist eine Initiative des GAMAV Mitteldeutschland mit den Delegierten der MAVen der Diakonie Mitteldeutschland, die zusammen 35.000 Mitarbeitende vertreten und repräsentieren. Anlass der Erklärung ist der Versuch, den Beschäftigten des Sophien- und Hufeland-Klinikums Weimar mit juristischen Mitteln Warnstreiks zu untersagen. Nach dem 2024 mehrfach Warnstreiks per einstweiliger Verfügung verhindert wurden, ist der Termin im Hauptsacheverfahren am Landesarbeitsgericht, im Februar 2025 geplatzt und in den November verlegt worden. Die Dienstgeberseite hatte eine Verschiebung des Verfahrens wegen Erkrankung um wenige Tage beantragt.
Den Weimarer Appell findet ihr hier zum Download
Respekt des Streikrechts und Tarifverträge auch in Einrichtungen mit kirchlicher Trägerschaft
Die Bundeskonferenz (Buko) ist das Spitzenorgan der diakonischen Interessenvertretungen, die zusammen 650.000 Mitarbeitende in der Diakonie repräsentieren. Auf ihrer Vollversammlung am 20.02.2025 hat die Buko beschlossen, den Weimarer Appell zu unterstützen und fordert, dass auch in Einrichtungen mit kirchlicher Trägerschaft Tarifverträge gelten und das Grundrecht auf Streik respektiert wird.
Mehr dazu findet ihr hier
Tarif- und Besoldungsrunde 2025 - TVöD
Für die Beschäftigten in den Kitas, Jugendämtern, der Hilfen zur Erziehung, im Ganztag und der Behindertenhilfe, den Teilhabe- und Inklusionsdiensten wird dies eine besondere Tarifrunde. Neben den Kernforderungen hat ver.di auch viele Themen aufgegriffen, die den Beschäftigten in der Sozialen Arbeit wichtig sind. Mehr dazu findet ihr hier zum Download
Tarif- und Besoldungsrunde 2025 - TVöD
Für die Tarif- und Besoldungsrunde 2025 mit dem Bund und der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA), fordert ver.di Entgelterhöhung um 8%, mindestens aber 350 Euro
bei einer Laufzeit von zwölf Monaten, Außerdem fordert ver.di drei zusätzliche freie Tage, um der hohen Verdichtung der Arbeit etwas entgegenzusetzen. Für mehr Zeitsouveränität und Flexibilität soll zudem ein "Meine-Zeit-Konto" sorgen, über das Beschäftigte selbst verfügen können.
Mehr dazu findet ihr auf den Seiten von ver.di.
Die MAVen sollen sich in den diakonischen Einrichtungen für ein Klima von gelebtem Respekt und Toleranz einsetzen, menschenverachtenden Haltungen und Äußerungen entgegentreten und gegen jegliche Form von Diskriminierung entschieden vorgehen. Die Buko begrüßt und unterstützt die klaren und deutlichen Positionierungen von Kirche und Diakonie gegen Rechtsextremismus und Rechtspopulismus. Die Pressemitteilung der Buko findet ihr hier zum Download.
Vertretung der Pflegenden – ohne ihre Zustimmung?
Ungeachtet aller Kritik und Proteste hat sich am 16.12.2022 die Pflegekammer NRW konstituiert. Sie soll die Interessen der rund 200 000 Pflegekräfte in NRW vertreten. Zunächst wird aber über eine Hauptsatzung mit Regeln zu Aufbau und Organisation beraten. Sobald diese Hauptsatzung verabschiedet ist, kann die Kammerversammlung Beschlüsse fassen und die für Ende Januar 2023 geplanten Wahlen von Vorstand und Präsidium durchführen. Viele Pflegekräfte lehnen die Kammer ab, nicht nur weil eine Mitgliedschaft verpflichtend ist, sondern weil sie nicht daran glauben, dass die Kammer ihre Arbeitsbedingungen verbessern kann. So hat sich bisher gerade mal die Hälfte der Pflegekräfte in NRW in der Kammer freiwillig registriert.
Bei Kurzarbeit Null darf Urlaub anteilig gekürzt werden
Das Bundesarbeitsgericht hat am 30.11.2021 entschieden, dass eine anteilige Kürzung vom Jahresurlaub rechtmäßig ist, wenn einzelne Arbeitstage aufgrund von Kurzarbeit vollständig ausfallen. Das Urteil gilt bei „Kurzarbeit Null“ mit längeren Zeiten ohne Arbeitspflicht, verkündete das BAG. Kurzarbeit Null bedeutet, dass die Arbeit für Beschäftigte vorübergehend komplett ausgesetzt wird. Bislang gab es für diese Situationen keine eindeutige Regelung. Nach dem Urteil besteht nun für Zeiträume ohne Arbeitspflicht auch kein anteiliger Urlaubsanspruch.
Mehr dazu findet ihr hier
Bundestag vereinfacht Gründung und stärkt Stellung von Betriebsräten
Am 21. Mai 2021 hat der Deutsche Bundestag mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz beschlossen, die Wahl von Betriebsräten zu vereinfachen und die Rechte des Betriebsrats bei der Weiterbildung, dem Einsatz von künstlicher Intelligenz und bei mobiler Arbeit zu stärken. Das Gesetz erleichtert die Gründung von Betriebsräten und stärkt den Schutz der hieran beteiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Damit soll ua. verhindert werden, dass die Anzahl an Betriebsratsgremien in Deutschland immer geringer wird. 2019 wurden nur rund 41% der Arbeitnehmer in Westdeutschland sowie 36% in Ostdeutschland von Betriebsräten vertreten.
Die Veränderungen in Einzelnen findet ihr hier







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