Kritische Anmerkungen zum Pflegebonus von Michael Engelhardt
In Kürze ist es wieder soweit: die neue Bundesregierung wird eine Milliarde Euro Corona-Prämie unter das Volk bringen. Genau gesagt wird sie dieses Geld zu gleichen Teilen an Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäuser verteilen. Aber so genau weiß man es im Moment wieder einmal nicht, wie es laufen soll. Es steht zu befürchten, dass es am Ende wieder auf der betrieblichen Ebene hängen bleibt, wie das Geld verteilt wird. Wieder werden Sozial- und Erziehungsdienst, Behindertenhilfe, der ärztliche Dienst, die Reinigungskraft und die MTA im Krankenhaus leer ausgehen- mit welcher Rechtfertigung? Ist die Arbeit in diesen Berufsgruppen weniger wert? Was ist mit den Menschen an der Kasse beim Discounter, dem Busfahrer und Millionen anderen Menschen, die in den Zeiten der Pandemie ebenso großartiges geleistet haben? …den Beitrag findet Ihr hier zum Weiterlesen– Danke Michael.
Ein MAV-Paxisbericht von Gertrud Trosky
„Für uns hat das Jahr mit hochagressiven Mitarbeitern angefangen, die die Coronaprämienverteilung mehr als ungerecht empfanden.“ In Ihrem Bericht „Nun ist hier wirklich Chaos ausgebrochen“, geht die MAV-Vorsitzende aus einem großen Krankenhaus auf die „katastrophalen“ Folgen des Prämien-Chaos ein, dass sich ua. durch die Anwendung von BAT-KF und AVR-DD in Ihrer Einrichtung ergeben hat und von unklaren Vorgaben der “Politik“ zur KHG/Sonderleistung verstärkt wurde. (Danke Gertrud)
Den lesenswerten Bericht der Kollegin findet ihr hier
Ein Beitrag von Björn Rudakowski
Jahr für Jahr fahre ich gerne zur Infotag-Fortbildung unseres Gesamtausschusses im Rheinland. Fast ein Jahrzehnt bin ich nun Mitglied des Gesamtausschusses. Während der Synode drücke ich den Synodalen vor dem Konferenzraum des Dorint Hotels in Bad Neuenahr kleine „Präsente“ in die Hand. Das hat schon Tradition. Diesmal war es ein Bonbon auf eine Visitenkarte getackert, auf der zu lesen war, dass die Einigungsstellen im MVG eine gute Sache seien, aber Datenschutz und Arbeitssicherheit und, und, und leider nicht. Muss sich die Kirche als Arbeitgeber ändern? Sollte man vielmehr froh sein, dass sie es so macht, wie sie es macht? Wie Ophelia, Hamlets schräge Geliebte, würd ich wahnsinnig werden, wenn alles weiter so bliebe!
…unbedingt weiterlesen! den kompletten Beitrag findet ihr hier
Fachkräftequote?, Personalbemessung, zu hoher Eigenanteil bei den Bewohnern?
Ein Beitrag von Björn Rudakowski
Wie sicherlich vielen bekannt ist, bleibt die Altenpflege weiter das Sorgenkind! Bei den eingeschlagenen Reformen der Politik, ist es äußerst fragwürdig, ob diese in der Wirklichkeit der Arbeitswelt greifen oder doch eher als politisches Schönwetter-Gerede verpuffen. Nicht nur die Wahrnehmung der Gewerkschaft ver.di kommt zu dem Ergebnis, dass die Pflege für nicht wenige Menschen, sowohl für die Beschäftigten als auch für die Bewohner/innen, zur „Sozial-Falle“ werden kann. Insbesondere Frauen, die oft in der Kindererziehung mehrere Jahre eingebunden sind und auf Teilzeitarbeit zurückgreifen müssen, werden am Ende ihrer Erwerbstätigkeit eine Rente erhalten, mit der sie an die Grenze der Altersarmut kratzen. Weiterlesen
Überlegungen dazu von Michael Engelhardt
Die ARK DD hat beschlossen, Prämien für Vertretungsdienste einzuführen. So soll es zukünftig für das Holen aus dem Frei, auf freiwilliger Basis 60 Euro geben ….gut so. Strittig stellen kann man allerdings den Beschluss zur Einführung von Stand-By-Diensten.
An bis zu drei Tagen im Monat soll der Arbeitgeber befugt sein, den Mitarbeitenden zu solchen Diensten einzuteilen. Der Mitarbeitende hat sich an diesen Tagen bis zu zwei Stunden bereit zu halten, die Arbeit bei Bedarf aufzunehmen.
Führt das nun zur Verlässlichkeit von Dienstplänen? Für den Arbeitgeber sicherlich. Für den Mitarbeitenden führt eine solche Regelung primär dazu, dass er sich an drei Tagen weniger verbindlich etwas vornehmen kann, weil er damit rechnen muss, eventuell arbeiten zu müssen.
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Überlegungen von Michael Engelhardt zu den ab 01.1.2019 in Kliniken verbindlichen Untergrenzen
Lange Jahre wurde die Personalsituation in den Pflegeeinrichtungen und Kliniken der Republik scheinbar ignoriert. Nun treten also ab 01.1.2019 für bestimmte Bereiche in Kliniken per Ministerverordnung verbindlich geregelte Personaluntergrenzen in Kraft. Prima, könnte man jetzt sagen, endlich werden die Arbeitgeber gezwungen, mehr Pflegepersonal einzustellen. Aber genau hier liegt der Haken.
Wer im Bereich Krankenhaus tätig ist, der weiß, dass der Markt für Pflegepersonal leergefegt ist. Eine freie Stelle kann durchschnittlich erst nach drei Monaten besetzt werden. Besonders rar sind Mitarbeitende mit Fachweiterbildung. Schon jetzt ist es kaum mehr möglich, Personal zu den üblichen Konditionen zu gewinnen. Und nun?
…die Überlegungen von Michael Engelhardt dazu, findet ihr hier zum weiterlesen
Ein Beitrag von Björn Rudakowski
Kein Tag vergeht, an dem nicht in den Medien über Pflegenotstand oder Fachkräftemangel berichtet wird. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn oder auch Landesarbeitsminster Karl-Josef Laumann aus NRW werden nicht müde zu betonen, dass diesmal den Pflegekräften die politische Unterstützung gewiss ist.13.000 neue Stellen sollen geschaffen werden und das Pflegestärkungsgesetz verspricht die Refinanzierung auch von Zusatzkräften. Die gesamte Pflege und insbesondere die scheinbar gegenüber der Krankenhauspflege noch unattraktivere Altenpflege blickt nicht gerade in eine rosige Zukunft: Allein um den derzeit besten Personalschlüssel eines Bundeslandes in allen Ländern einzuführen, müssten nach ver.di-Berechnungen 63.00 Fachkräfte in der Altenpflege zusätzlich eingestellt werden. Es ist also auch in Zukunft damit zu rechnen, dass Pflegeeinrichtungen ihre Profite mit Pflegepersonal erwirtschaften, das Teildienste schiebt, weiter bei Engpässen einspringt, die eigenen Familienangehörigen vernachlässigt und seine Gesundheit ruiniert.
…den Beitrag eines „betroffenen“ Kollegen, findet ihr hier zum weiterlesen
Pflegekammer in NRW? Wer wurde denn wie befragt? Was passiert jetzt?
Ein Beitragvon Björn Rudakowski
Man kann Minister Laumann nicht nachsagen, dass er ein Undemokrat sei - ganz im Gegenteil. Ich bin mir sicher, dass er sich tatsächlich Einiges von der Pflegekammer in NRW verspricht. Ich zweifle nicht daran, dass das Ergebnis, das durch das Forschungsinstitut INFO GmbH mit 1500 Befragten in NRW vollzogen wurde, repräsentativen Charakter hat: Woran ich zweifle bzw., was mich verärgert, ist die fehlende Transparenz mit der das Befragungsverfahren durchgeführt und einer Öffentlichkeit präsentiert wurde. Es wurde nicht offengelegt, in welchen Betrieben die Interviews durchgeführt werden, was genau gefragt wird und wie die Auswahl der Befragten vonstatten ging. Von wem und wie wurden die zu befragenden Pflegefachkräfte ausgewählt? Hätte der Betriebsrat oder die MAV an der Durchführung der in ihren Einrichtungen betroffenen Befragten beteiligt werden müssen? Und wie sind diese Interviews letztendlich abgelaufen? Was passiert jetzt? Das ist alles nicht sehr befriedigend. Den Beitrag von Björn findet ihr hier zum weiterlesen.
„Unter den Betroffenen, die hiervon erfahren, herrscht in der Regel Unruhe bis Panik“
stellt Michael Engelhard, Mitglied der MAV von Ev. Klinikum Niederrhein fest und erklärt: „Im Entwurf werden für Tag- und Nachtschicht Schlüssel für das Verhältnis Pflegekraft/Patienten festgelegt, die tagsüber je nach Bereich zwischen 1:2 (Intensiv) und 1:11, nachts zwischen 1:3 und 1:24 liegen.
Interessanterweise lassen die Schlüssel die Anrechnung von Gesundheits- und Krankenpflegehelfernur zu einem relativ geringen Prozentsatz zu. (zb. zwischen 5,9 % in der Nachtschicht auf Intensiv und 40 % in der Nachtschicht in der Geriatrie) Das heißt zwar nicht, dass KPHs in diesen Bereichen nicht über die Anrechnung hinaus arbeiten dürfen, aber sie werden dann nicht bei der Berechnung zur Erfüllung der Untergrenzen herangezogen.“ ….weiterlesen
Beitrag von Gisbert Fischer (GesA-OnlineRedaktion)
Gegenwärtig steht das kirchliche Arbeitsrecht mal wieder „vor Gericht“. Nach dem der EuGH im April, bereits im Fall einer Bewerbung, den Kirchen Grenzen gesetzt hatte, ging es am 11.09.2018 um den Fall eines wegen Wiederverheiratung gekündigten Chefarztes. Auch diesmal mit dem Ergebnis, dass die deutsche (kirchlich geprägte) Rechtsauffassung, ggf. hinter Europarecht zurücktreten muss. Ein ZDF-Kommentar dazu endet mit dem Fazit: „Die Kirchen müssen akzeptieren, dass sie in einer zunehmend säkularisierten Welt von ihren absoluten Vorstellungen abrücken und sich im Sinne der Bürger öffnen müssen. Sie bewegen sich in einer rechtlichen Komfortzone, weil Deutschland die Trennung von Staat und Kirche eben nur halbherzig und nicht so konsequent wie andere Staaten gehandhabt hat und dies auch weiter tut. Dies fällt den Beteiligten jetzt wieder einmal auf die Füße. Das Urteil ist aber nur ein Schritt, stürzt nicht das Prinzip, dass die Kirchen nach wie vor eine Sonderstellung haben.“
Dem ist nichts hinzuzufügen,- kirchliche Sonderrechte lösen sich nun mal nicht von alleine in Luft auf. Ebenso wenig wie die kirchliche Arbeitsrechtsetzung auf dem „3.Weg“. Dagegen müssen wir selber etwas tun. Ohne anhaltenden und vernehmlichen Protest der Mitarbeitenden bei Kirche & Diakonie wird das ARK-Unwesen nicht enden. In der ARK-DD hat sich bereits schon unmittelbar vor und nach der Konstituierung der nächste Konflikt angekündigt. Der Gesamtausschuss der EKiR wird das aufmerksam verfolgen …
Gedanken von Björn Rudakowski zum „Erfolg der Unsolidarischen“
Die Gewerkschaft ver.di hat Anfang April zu Warnstreiks in Kitas, Heimen und andern öffentlichen Einrichtungen aufgerufen. Viele Kolleginnen und Kollegen gingen das Risiko ein und folgten aktiv dem Streikaufruf ihrer Gewerkschaft. ver.di hat unter anderem sechs Prozent mehr Lohn für die Beschäftigten gefordert. Der Arbeitskampf war erfolgreich, es konnte eine Lohnerhöhung von durchschnittlich 7.5% bei 30 Monaten Laufzeit erreicht werden. …weiterlesen
Eine „sarkastische“ Nachbetrachtung der Olympischen Spiele, von Björn Rudakowski
Nun sind sie vorbei, die Olympischen Spiele. Ja, wir Deutschen waren überragend, sensationell und immer wieder schön: diese strahlenden Augen der Freude über den ersehnten Sieg. Die Fahnen, die Hymne, Gold – Das Eishockeyteam, die Skispringer, die Nordischen Kombinierer.. Es gab auch tragische Momente. Da habe ich mich auch dann endlich bei diesen Spielen wiederfinden können. Unsere tragischen Helden im Schneetreiben von Pyeongchang bei der Biathlon Mixed- und Damenstaffel. Der eiskalte Wind, die nervliche Anspannung und völlig übermüdet, so wie in einigen deutschen Altenheimen, wenn man mit zwei Hilfskräften als einzige Fachkraft für fast 150 Bewohner in der Nacht verantwortlich ist.
Kommentar zur AVR-DD „Schlichtung“ von Monika Schneider
Was wir nun erleben ist Arbeitsrechtsetzung im „Ersten Weg“.
Möglich macht dies die Ordnung der ARK DD. Bereits Ende des letzten Jahrzehnts hatte sich die Arbeitgeberseite in eine Situation gebracht, die keine Beschlüsse mehr ermöglichten.
Daraufhin wurde die Ordnung der ARK DD dahingehend geändert, dass im Zweifel die Arbeitgeberseite legitimiert ist, einseitig eine Zwangsschlichtung herbeizuführen. Mit einem Schlichter, der ohne Einverständnis der Arbeitnehmerseite vom Kirchengericht eingesetzt wurde, haben die Arbeitgeber nun ihr Ziel erreicht: eine Arbeitsrechtsetzung ohne die „lästigen“ Arbeitnehmervertreter.
Die ArbeitnehmerInnen bei der Diakonie müssen sich entscheiden: Entweder sie stecken nun den Kopf in den Sand und ergeben sich demütig in ihr Schicksal und sind zufrieden mit dem was ihnen die Arbeitgeber gewähren. Oder - Sie nehmen ihr Schicksal endlich in die Hand, organisieren sich in der zuständigen Gewerkschaft, in dem Fall ver.di, und erkämpfen sich Tarifverträge.
...wenn du bei der Diakonie arbeitest hilft beten alleine nicht weiter.
(ein Beitrag zur ARK DD von Monika Schneider)
Aufmerksam geworden durch das ver.di Flugblatt „Kniefall vor dem Markt“ zu den unverschämten Forderungen der Dienstgeber in der Arbeitsrechtlichen Kommission habe ich mich mit den einzelnen Anträgen der Arbeitgeber an die ARK DD und die Bewertungen seitens der Arbeitsgruppe AVR-DD in der BuKo (Bundeskonferenz der MAVen) etwas genauer befasst – mit zunehmender Empörung.
So wie ich das beurteile, müsste doch allen sogenannten Arbeitnehmervertretern klar sein, dass die Arbeitgeber hier ihr Ding durchziehen werden, und auch im Großen und Ganzen ihr Ziel erreichen werden. Denn wenn die Anträge zweimal erfolglos ohne Ergebnis beraten worden sind, geht es vor die Zwangsschlichtung.
Und der schlichtende Richter, der auch gegen die Arbeitnehmervertretung durchgesetzt wurde, wird versuchen einen Kompromiss zu finden. Und dieser wird in jedem Fall die bisherige AVR zu Lasten der ArbeitnehmerInnen verschlechtern. Bleibt nur die Frage wie hoch die Verschlechterung ausfällt.
Es zeigt sich hier wieder mal sehr deutlich, dass der kirchliche Dritte Weg der Arbeitsrechtsetzung ein Holzweg für die Arbeitnehmer und eine Autobahn für die Arbeitgeber ist.
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