MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Angriff auf wesentliche Mitbestimmungsrechte

Anfang November 2018 soll die Synodeder EKD eine Novelle zum Mitarbeitervertretungsgesetz beschließen. Nach einer Anhörung im August 2018, ist nun eine Änderung vorgesehen, die im ursprünglichen Entwurf nicht enthalten war und einen Angriff auf eins der wenigen wirksamen Mitbestimmungsrechte der MAVen darstellt: die Mitbestimmung bei der Arbeitszeit. Einen Bericht über den aktuellen Stand im Gesetzgebungsverfahren und eine Bewertung des vorliegenden Regelungsentwurfs von BERNHARD BAUMANN-CZICHON(Fachanwalt für Arbeitsrecht) ist in der Zeitschrift Arbeitsrecht und Kirche zu finden. Er stellt fest: “Durch den jetzt vom Kirchenamt vorgelegten Regelungsentwurf wird – wieder einmal – deutlich, dass die diakonischen Dienstgeber den Ton angeben. Sie wollen keine Mitbestimmung, schon gar nicht bei Fragen der Arbeitszeit“

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