zur Absicht der EKD, die innerbetriebliche Mitbestimmung einzuschränken.
An die Mitglieder der Synode der EKD, Frau Katrin Göring-Eckardt, Herr Hermann Gröhe
Der Gesamtausschuss der EKiR fordert alle Synodale aus dem Rheinland und insbesondere Frau Göring-Eckardt und Herrn Hermann Gröhe auf, das Vorhaben der EKD, die innerbetriebliche Mitbestimmung einzuschränken, zu unterbinden und einer Änderung von § 40d MVG nicht zuzustimmen. Mit der beabsichtigten Änderung von § 40d, können sich ausgerechnet die evangelischen Einrichtungen als familienfeindliche Arbeitgeber auf dem Sozialmarkt etablieren und ihre wirtschaftlichen Interessen vor die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten stellen. Der EKiR -Gesamtausschuss wird es nicht akzeptieren, dass die Evangelische Kirche den bisher geschützten Anspruch der Mitarbeitenden auf verlässliche und sozial-verträgliche Dienstpläne zu Gunsten einer unternehmerischen Willkür opfert und damit eine negative Vorreiterfunktion einnehmen will.
Den offenen Brief findet ihr hier zum Download