MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

MAVen wollen eine Einschränkung der Mitbestimmung nicht hinnehmen.

Die MAV im Ev. Krankenhaus BETHESDA in Duisburg bittet die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Bärbel Bas, um Unterstützung, damit die Mitbestimmung bei Beginn und Ende der Arbeitszeit von der Synode der EKD nicht verändert wird. Die MAV schreibt zur beabsichtigten Änderung von § 40d MVG: „ Den Arbeitnehmerinnen bei Kirche und Diakonie werden damit Rechte vorenthalten, die in jedem nichtkirchlichen Betrieb selbstverständlich sind.“ und weiter: „Dies öffnet Tür und Tor für eine willkürliche Handhabung zur Erstellung der Dienstpläne durch die Dienstgeber. Das geht aus unserer Sicht gar nicht“.Den „Hilferuf“ und die Antwort von Bärbel Bas findet ihr hier zum Download.