MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Stellungnahme der Buko zur beabsichtigten Änderung von § 40d MVG EKD

In ihrer umfangreichen Stellungnahme zur Änderung des MVG-EKD, gibt die Bundeskonferenz der Mitarbeitervertretungen (Buko) zu bedenken: „Das Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit ist das Kernstück der Mitbestimmung. Kein Aspekt des Direktionsrechtes hat derart gravierende Auswirkungen auf die private Lebensführung der Mitarbeitenden und auch deren Familien wie die Festlegung der Arbeitszeit“. Zur beabsichtigten  Änderung von § 40d MVG EKD stellt die Buko fest: „Die bisherige Regelung hat sich bewährt. Sie entspricht nahezu wörtlich den Regelungen des BetrVG und auch der katholischen Mitarbeitervertretungsordnung. Es gibt keinen Änderungsbedarf. Die geplante Änderung wird Anlass für eine Vielzahl von kirchengerichtlichen Beschlussverfahren sein“. Die EKD-Beschlussvorlage zur Änderung des MVG findet ihr hier zum Download.
Die Buko-Stellungnahme findet ihr hier zum Download.