KGH-EKD, Beschluss vom 30.05.2016, I-0124/41-2016
Welche MAV kennt das nicht: sie stimmt einem Dienstplan nicht zu. Der Arbeitgeber beantragt beim Kirchengericht die Zustimmung zu diesem Dienstplan zu ersetzen. Doch bevor das Kirchengericht überhaupt zur Verhandlung geladen hat, ist die Dienstplanperiode abgelaufen. Diesem Defizit begegnet der Kirchengerichtshof mit seiner Entscheidung: „Kommt eine Einigung über einen Dienstplan nicht rechtzeitig zustande, muss die Dienststellenleitung beim Kirchengericht nicht nur den Antrag nach § 38 Abs. 4 MVG-EKD stellen, sondern zugleich im Wege der einstweiligen Verfügung beantragen, der Mitarbeitervertretung die Duldung der Durchführung eines Dienstplans aufzugeben.“
Das Urteil, erklärt mit einer Anmerkung von Bernhard Baumann-Czichon, findet ihr hier.
100 Jahre Mitbestimmung und 70 Jahre Tarifverträge
Seit nunmehr 100 Jahren werden Löhne und Arbeitsbedingungen in Deutschland durch Tarifverträge geregelt, seit 70 Jahren ist dieses Recht auch im Grundgesetz und im Tarifvertragsgesetz verankert. Die Tarifautonomie ist ein hohes Gut. Davon ausgenommen sind Beschäftigte der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände Diakonie und Caritas. Mit dieser Streitschrift wird auf die vor nunmehr 70 Jahren durch die Kirchen etablierte arbeitsrechtliche Nebenrechtsordnung kritisch eingegangen. Der sogenannte „3.Weg“ ist nicht in der Lage, kollektiv wirksame Regelungen hervorzubringen und spricht Beschäftigten sogar Grundrechte ab. Anhand ausgewählter Begriffe zeigt ver.di auf, wie verklärend und irreführend die diesbezüglichen Kirchengesetze sind. Ihr findet die Streitschrift hier zum Download
100 Jahre Mitbestimmung und 70 Jahre Tarifverträge
Zur Würdigung dieser besonderen Jubiläen veröffentlicht ver.di in diesem Jahr eine Reihe von Streitschriften. Sie verknüpfen die historischen Erfahrungen mit aktuellen Herausforderungen – auch und gerade in Bezug auf kirchliche Betriebe. Die erste Streitschrift befasst sich mit der gesetzlichen und gewerkschaftlichen Mitbestimmung in Deutschland. Die anderswo geltenden Standards werden von den Kirchen nicht eingehalten. Sie haben ein eigenes, strukturell schwächeres Mitbestimmungsrecht etabliert. ver.di argumentiert in dieser Streitschrift, warum die Umsetzung weltlicher Mitbestimmungsrechte als Mindeststandard auch in den Kirchen überfällig ist. Ihr findet sie hier zum Download