Künftig wird der Wahlvorstand durch die MAV berufen
Der Rat der EKD hat am 12.09.2025 eine neue Wahlordnung zum MVG EKD erlassen, die am 1.Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Mit der Neufassung wird insbesondere die Einleitung des Wahlverfahrens vereinfacht. So wird der Wahlvorstand künftig durch die amtierende MAV berufen,-die bisher vorgeschriebene Mitarbeitendenversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes entfällt. Zur Durchführung der MAV-Wahl 2026, muss der Wahlvorstand spätestens bis zum 28.11.2025 berufen werden.
Mehr dazu könnt ihr der Broschüre zur Wahlordnung entnehmen. Ihr findet sie hier zum Download

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