Inflationsausgleichsprämien wie im öffentlichen Dienst
Mit Beschluss der ARK-RWL kommt mit dem Entgelt für Juni 2023 eine einmalige Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1240 € zur Auszahlung. Die Auszubildenden, Schülerinnen und Schüler und die Praktikantinnen erhalten 620 €. Die Inflationsausgleichsprämie wird netto ausgezahlt. Es folgen dann für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 weitere Auszahlungen in Höhe von 220 €. Auszubildende, Schülerinnen und Schüler und Praktikantinnen erhalten 110 €. Für Teilzeitkräfte wird die Inflationsausgleichsprämie jeweils anteilig gezahlt. Den Beschluss der ARK-RWL findet Ihr hier zum Download. Mehr dazu könnt ihr dem Rundschreiben Nr. 9/2023 der Diakonie RWL entnehmen.
Anhebung der Tabellenentgelte ab 1.März 2024
Ab 1.03.2024 werden die Tabellenwerte im BAT-KF, um 200 € angehoben. Dieser Betrag wird dann um 5,5 %, mindestens jedoch um 340 €, erhöht. Zudem steigen die Zulagen, für die eine Dynamisierung über die allgemeine Entgeltanpassung vereinbart ist, ab dem 01.03.2024 um 11,5 %. Die Tabellenentgelte für die Auszubildenden, die Schülerinnen und Schüler und die Praktikantinnen werden ab dem 01.03.2024 um 150 € erhöht. Den Beschluss der ARK-RWL findet Ihr hier zum Download. Mehr dazu könnt ihr dem Rundschreiben Nr. 9/2023 der Diakonie RWL entnehmen.
Rückwirkende SE-Zulage auch in der gemeindlichen Kinder-Jugendarbeit
Zum Abschluss der Umsetzung des Tarifergebnisses im Sozial- und Erziehungsdienst des TVöD in den BAT-KF hat sich die ARK-RWL am 31.05.2023 auch auf die Zahlung der SE-Zulage in der gemeindlichen Kinder-Jugendarbeit geeinigt. So erhalten Mitarbeitende in der gemeindlichen Kinder-Jugendarbeit, die in der unter der Berufsgruppe „Mitarbeiterinnen in der Verkündigung, Seelsorge und Bildungsarbeit“ fallen, rückwirkend ab dem 01.01.2023 eine SE-Zulage in Höhe von 130€ bzw. 180 €, zwei Regenerationstage sowie eine Eimalzahlung in Höhe von 780€ bzw. 1080 €. Den Beschluss der ARK-RWL findet Ihr hier zum Download. Mehr dazu könnt ihr dem Rundschreiben Nr. 9/2023 der Diakonie RWL entnehmen.
BAT-KF Anpassung an den Tarifabschluss SuE
Mit Einmalzahlungen und der Einführung von Zulagen, sowie einer Regenerationstageregelung, für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen und im Sozial- und Erziehungsdienst, wird der BAT-KF an den Tarifabschluss S+E des TVöD (VKA) angepasst. Die ARK hat die umfangreichen Regelungen dazu, in ihrer Sitzung am 14.12.2022 beschlossen.
Ihr findet sie hier zum Download. Mehr dazu könnt ihr dem Rundschreiben Nr. 18/2022 der Diakonie RWL entnehmen.
je nach Berufsgruppenplan und Eingruppierung
Die Anpassung des BAT-KF an den Tarifabschluss S+E des TVöD, ist nicht einheitlich,- sondern auf die entsprechenden Berufsgruppen bezogen und je nach Eingruppierung unterschiedlich. So erhalten zb. Mitarbeitende in Kitas, die in einer der Entgeltgruppen SE 3 bis SE 9 eingruppiert sind, eine Zulage von 130 Euro,- Mitarbeitende in Entgeltgruppe SE 11 eine Zulage von 180 Euro. Die Zuordnung der Zulagen könnt ihr der „Arbeitsrechtsregelung zur Änderung des BAT-KF – Mitarbeiterinnen in Kindertageseinrichtungen und im Sozial- und Erziehungsdienst“ entnehmen.
Ihr findet sie hier zum Download.
Sitzung der ARK-RWL am 10.11.2021
Die ARK-RWL hat am 10.11.2021 eine Änderung der Berufsgruppe „Mitarbeiterinnen in der Verkündigung, Seelsorge und Bildungsarbeit“ beschlossen. Die neue Entgeltordnung ist ab dem 01.04.2022 gültig. Neben Anpassungen bei pastoralen Diensten, gibt es auch Änderungen im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit. So werden die Mitarbeitenden dort, nach der Neuregelung in die Entgeltgruppe SE 11 anstatt wie bisher in die SE 8b eingruppiert. Die neue Fassung der Berufsgruppe 1.1 und die Übergangsregelungen könnt ihr dem Rundschreiben des DW-RWL Nr.17/2021 entnehmen.
Die Regelung der ARS-RWL tritt rückwirkend zum 01.Januar 2021 in Kraft.
Mit der Vorlage zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes hat der vkm-rwl auch eine Klärung der Urlaubsansprüche bei Kurzarbeit beantragt. Die Arbeitsrechtlichen Schiedskommission RWL hat am 27. 10. 2021 mit dem letzten Satz im § 6a Absatz 7 BAT-KF klargestellt: „Der Anspruch auf Erholungsurlaub wird durch Zeiten, in denen Kurzarbeit geleistet wird, nicht vermindert.“ Diese Regelung tritt bereits zum 01.Januar 2021 in Kraft.
Sitzung der ARK-RWL am 17.02.2021
Die ARK-RWL hat am 17.02.2021 eine neue Berufsgruppe „Mitarbeitende in der Informationstechnik“ geschaffen und dazu eine neue Entgeltordnung beschlossen. Die Mitarbeitenden in der IT waren bisher der Berufsgruppe „Technikerinnen“ zugeordnet. Aufgrund der Übergangsvorschriften erhalten die IT-Mitarbeitenden, die zurzeit höher eingruppiert sind, weiterhin das Entgelt ihrer Entgeltgruppe. Die Mitarbeitenden, die zurzeit niedriger eingruppiert sind, werden ab dem 01.04.2021 höhergruppiert.
Sitzung der ARK-RWL am 27.01.2021
Mit der Einigung zur Entgelterhöhung im BAT-KF wird für die Mitarbeitenden die unter den Pflegeentgeltgruppenplan des BAT-KF fallen, eine „Pflegezulage“ eingeführt. Ab 1.März 2021 beträgt diese Zulage 70 Euro, ab 1. März 2022 findet eine Erhöhung auf 120 Euro statt. Für Teilzeitkräfte wird die Höhe der Zulage, wie üblich, anteilig sein. Mitarbeitende in der Altenpflege erhalten ab 1. März 2021 eine zusätzliche Zulage von 25 Euro.
Mehr dazu könnt ihr dem Rundschreiben Nr. 2/2021 der Diakonie RWL entnehmen.
1,4 Prozent ab 1.April 2021 und 2022 weitere 1,8 Prozent
Am 27.01.2021 hat sich die ARK-RWL in der Entgeltrunde für 2021 und 2022 geeinigt. Zeitnah zum Abschluss im öffentlichen Dienst, erhalten alle Mitarbeitenden auf die der BAT-KF Anwendung findet, in zwei Stufen mehr Geld. Ab dem 1. April 2021 steigen die Gehälter um 1,4 Prozent, mindestens jedoch 50 Euro. Zum 01. April 2022 gibt es dann noch einmal eine Erhöhung um 1,8 Prozent. Auszubildende und Praktikanten erhalten zeitgleich jeweils 25 Euro mehr.

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