MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

wird  am 24.05.2018 in Kraft treten

2016 ist von der Europäischen Union die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) verabschiedet worden. Sie tritt am 25.5.2018 in Kraft und entfaltet für die Mitgliedsstaaten der EU unmittelbare Rechtswirkung. Deshalb werden auch in Deutschland bis Ende Mai 2018 alle Datenschutzbestimmungen an die EU-Vorgaben angepasst. So wurde auch das Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche Deutschland (DSG EKD) erneuert. Das neue DSG-EKD ist am 15.11.2017 beschlossen worden und wird am 24.05.2018 in Kraft treten.
Der Gesetzestext kann hier abgerufen werden.