MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

jkrischikBei der letzten Novellierung des MVG der EKD ist auch der § 22 um einen Absatz 3 erweitert worden. „Die MAV hat für die Einhaltung des Datenschutzes in den Angelegenheiten ihrer Geschäftsführung zu sorgen“. Ein kurzer Satz mit großer Wirkung,- und vielen unbeantworteten Fragen! Noch mehr Fragen stellen sich nach dem man sich durch das EKD-Datenschutzgesetz (DSG-EKD) gequält hat - und auf den von Fey/Rehren angekündigten Kommentar zu warten, hilft auch nicht weiter. Deshalb hat sich unser Kollege und Mitglied im GesA, Jörg Krischik „erbarmt“ und einen Folien-Vortrag zusammengestellt, mit der die Sachlage zumindest verständlich wird. Ganz herzlichen Dank für deine Mühe, Jörg.
Den Foliensatz könnt ihr hier abrufen