MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Die Rahmenbedingungen für die ambulante Pflege wurden deutlich verbessert 

Mit der Änderung Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) ist jetzt gesetzlich vorgegeben, dass tarifliche Arbeitsentgelte sowie eine auskömmliche „Wegstreckenentschädigung" in der häuslichen Krankenpflege, von den Krankenkassen refinanziert werden müssen. Bisher waren insbesondere tarifgebundene Pflegedienste „chronisch“ unterfinanziert, da die Krankenkassen eine Refinanzierung von tariflichen Entgeltsteigerungen als „unwirtschaftlich“ verweigerten und die Vergütungssätze für die häusliche Krankenpflege nur minimal erhöht haben. Nach den jahrelangen Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen bedeutet die Gesetzesänderung auch für die 260 Diakoniestationen im Verbandsgebiet der Diakonie RWL mit ihren rund 5.250 Vollzeitkräften eine deutliche Entlastung.
Mehr dazu findet ihr hier