MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Gesetz für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz)
Um bessere Löhne vor allem in der Altenpflege durchzusetzen, hat die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Grundlage für einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Altenpflege legt. Am 8.11.2019 hat der Bundesrat das Pflegelöhneverbesserungsgesetz gebilligt. Das Gesetz sieht eine sog. Tarifvertragslösung und eine sog. Kommissionslösung vor. Bei der „Tarifvertragslösung“ schließen die Tarifpartner einen flächendeckenden Tarifvertrag ab, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dann für allgemeinverbindlich erklärt. Bei der „Kommissionslösung“ wird über höhere Lohnuntergrenzen die Bezahlung in der Pflege insgesamt angehoben. Diese Mindestlöhne kann das BMAS dann für die ganze Branche, allgemeinverbindlich festlegen. 
…den verabschiedeten Gesetzentwurf findet ihr hier