MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Antrag kann von den Pflegeschulen an die ARK DD gestellt werden
Mit ihrem Beschluss vom 08.06.2020 ermöglicht die ARK DD zudem, dass die Eingruppierung der Lehrkräfte an Pflegeschulen sowie deren Vergütung, nach den Tarifregelungen für die Angestellten des öffentlichen Dienstes erfolgen. Damit wird den Schulen ermöglicht, sich gegebenenfalls an die verschiedenen Regelungen in den Bundesländern anzupassen. Ein „Tarifwechsel“ muss von den Pflegeschulen bei der ARK DD beantragt und von der ARK genehmigt werden. Die Dienstnehmerseite in der ARK DD hat dazu angekündigt, dass sie die Zustimmung zu einem entsprechenden Antrag verweigern wird, wenn der Tarifwechsel zu nachteiligen Ergebnissen für die angestellten Lehrkräfte führt.
Mehr dazu findet ihr auf der Seite der Dienstnehmer in der ARK DD.
Das Rundschreiben mit den Eingruppierungsregelungen findet ihr hier zum Download.