MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

fischerBeitrag von Gisbert Fischer (GesA-OnlineRedaktion)

Gegenwärtig steht das kirchliche Arbeitsrecht mal wieder „vor Gericht“. Nach dem der EuGH im April, bereits im Fall einer Bewerbung, den Kirchen Grenzen gesetzt hatte, ging es am 11.09.2018 um den Fall eines wegen Wiederverheiratung gekündigten Chefarztes. Auch diesmal mit dem Ergebnis, dass die deutsche (kirchlich geprägte) Rechtsauffassung, ggf. hinter Europarecht zurücktreten muss. Ein ZDF-Kommentar dazu endet mit dem Fazit: „Die Kirchen müssen akzeptieren, dass sie in einer zunehmend säkularisierten Welt von ihren absoluten Vorstellungen abrücken und sich im Sinne der Bürger öffnen müssen. Sie bewegen sich in einer rechtlichen Komfortzone, weil Deutschland die Trennung von Staat und Kirche eben nur halbherzig und nicht so konsequent wie andere Staaten gehandhabt hat und dies auch weiter tut. Dies fällt den Beteiligten jetzt wieder einmal auf die Füße. Das Urteil ist aber nur ein Schritt, stürzt nicht das Prinzip, dass die Kirchen nach wie vor eine Sonderstellung haben.“ 

Dem ist nichts hinzuzufügen,- kirchliche Sonderrechte lösen sich nun mal nicht von alleine in Luft auf. Ebenso wenig wie die kirchliche Arbeitsrechtsetzung auf dem „3.Weg“. Dagegen müssen wir selber etwas tun. Ohne anhaltenden und vernehmlichen Protest der Mitarbeitenden bei Kirche & Diakonie wird das ARK-Unwesen nicht enden. In der ARK-DD hat sich bereits schon unmittelbar vor und nach der Konstituierung der nächste Konflikt angekündigt. Der Gesamtausschuss der EKiR wird das aufmerksam verfolgen …