MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Generell ist alles per Gesetz geregelt. Es gibt zwar einen Arbeitsschutzausschuss auf landeskirchlicher Ebene. Aber Probleme zum Arbeitsschutz entstehen vor Ort,- und müssen dort durch örtliche Ausschüsse bearbeitet werden. Ein Beispiel ist die Einführung des neuen Software-Programmes Wilken P/5  für die Dienststellen der EKiR. Schon die Testphase startete mit Problemen. Erhöhter Personalaufwand und damit verbundene Folgekosten sind also zu erwarten. Zudem werden eine Menge personenbezogener Daten gespeichert. Ungeachtet dessen, soll das neue Programm in den Kirchenkreisen im Januar gestartet werden,- ohne jede MAV-Beteiligung. Selbst der GesA, wurde auf EKiR-Ebene nicht mal zu Rate gezogen. Deshalb fordert der GesA, dass wenigstens auf Kirchenkreisebene eine Fachkraft für Arbeitssicherheit berufen wird, um eine Beteiligung der MAV gemäß § 40,a MVG sicherzustellen.