MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Dabei stand im Mittelpunkt des Austauschs die Frage, wie mit den von der Dienstgeberseite vorgelegten Anträgen auf Anwendung der AVR-DD für eine Reihe von Einrichtungen umgegangen werden soll, die von der Arbeitsrechtlichen Schiedskommission bereits abgelehnt wurden. Die Dienstnehmerseite hatte aus den betroffenen Einrichtungen die Rückmeldung, dass dort von einer rein formalen Befassung die Rede gewesen sei. Man werde die Anträge eben zweimal in der ARK abstimmen lassen und dann wieder vor die (neue) Schiedskommission bringen. Nach mehreren Auszeiten beider Seiten zogen die Dienstgeber die Anträge zunächst zurück und stimmten der Wiederaufnahme der Beratung in einer Arbeitsgruppe zu. Die Dienstnehmerseite machte jedoch deutlich, dass sie sich in der Arbeitsgruppe nicht mehr mit diesen – bereits abgelehnten - Anträgen befassen wolle, sondern lediglich für künftige Anträge Leitlinien erarbeiten werde.